Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten aufgeführt, gegliedert nach Abteilungen bzw. Themen. Die Rubrik Alles auf einen Blick listet alle Fragen albhabetisch auf.
Die Antworten sind grossteils mit einem Link auf externe Websites, den Online-Schalter oder mit dem Direkt-Mail an die zuständige Stelle verknüpft, damit das entsprechende Dokument heruntergeladen oder bestellt oder noch konkrete Fragen gestellt werden können.
Sollten Sie eine allgemein wichtige Frage und deren Beantwortung vermissen, sind wir für Ihre Mitteilung an den Webmaster der Gemeinde Oberrohrdorf dankbar.
Diverse Informationen und Daten zur Abfallentsorgung finden Sie im Entsorgungskalender.
Stimmberechtigt ist jede(r) Schweizerbürger(in), der (die) das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und in der Gemeinde Oberrohrdorf Wohnsitz hat (Einschränkungen: Entmündigung nach Art. 369 ZGB). Das Stimmrecht berechtigt, an Wahlen und Abstimmungen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen.
Die Urne ist jeweils am Sonntag von 08.30 - 09.30 Uhr im Foyer des Gemeindehauses aufgestellt. Bei der persönlichen und stellvertretenden Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis an der Urne abzugeben. Betreffend der stellvertretenden Stimmabgabe beachten Sie die Anleitungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Für die briefliche Stimmabgabe müssen folgende Punkte befolgt werden:
Individuelles Konto als Grundlage für die Rentenberechnung
Auf dem Individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen.
Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser AHV-Ausgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurde.
Antrag für den Kontoauszug
Eine versicherte Person kann jederzeit kostenlos schriftlich oder via Internet unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem IK verlangen (IK-Auszug bestellen).
Der Kontoauszug wird nur der versicherten Person, ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem von ihr bevollmächtigten Anwalt abgegeben. Sollte eine andere bevollmächtigte Drittperson einen Kontoauszug verlangen, wird dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur der versicherten Person zugestellt.
Einkommen des laufenden Jahres sind erst auf dem Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt.
Verfahren
Der Kontoauszug enthält das erste Mal sämtliche Eintragungen und später mindestens die Eintragungen seit dem letzten Auszug. Die Namen allfälliger Arbeitgeber sind zumindest für die letzten vier Jahre aufgeführt.
Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden, mit dem Entrichten von AHV-Beiträgen beginnen. Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen keine persönlichen Beiträge entrichten, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und das doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder hier erhältlich.
Die Anmeldung für die AHV-Rente muss 3 - 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 - 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt wird. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder hier erhältlich.
Stellenlos, was nun?
Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmeldezeiten direkt beim RAV Baden (Empfang/Anmeldung) www.ag.ch/ravbaden
Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Anmeldetermin beim RAV mit:
Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich nach dem OR (Obligationenrecht), auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
Rechtliche Auskünfte erteilt Ihnen das Arbeitsgericht Baden.
Endet bei einem Auslandaufenthalt die Steuerpflicht? Entscheidend ist, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung auf den Einwohnerdiensten. Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon oder E-Mail von den Einwohnerdiensten oder der Abteilung Steuern Oberrohrdorf.
Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.
In diesem Fall benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub. Sie melden sich jedoch beim Sektionskontrollführer (Sektionschef) ab. Sie müssen folgendes beachten: Mitteilung der vorübergehenden Adresse an Sektionschef; fällt Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen; Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Baubewilligungspflicht (Baugesuch notwendig) für: Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.
Nicht alle Bauvorhaben brauchen eine Baubewilligung. Downloaden Sie dazu das Merkblatt und erhalten Sie einen Überblick über nicht bewilligungspflichtige Bauten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Bauverwaltung.
Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn Sie in Anwesenheit des Gemeindepersonals zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten (Regionales Zivilstandesamt Mellingen) beglaubigt.
Es werden folgende Kosten erhoben:
für Unterschriften | für Kopien | |
Einwohner | Fr. 0.00 | Fr. 0.00 |
Auswärtige | Fr. 20.00 | Fr. 10.00 |
Die Zeitung "Berg-Post" ist neben dem Amtsblatt des Kantons Aargau das Publikationsorgan der Gemeinde Oberrohrdorf. Sie erscheint in der Regel 2 Mal monatlich jeweils am Mittwoch und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Das Bestattungsamt ist zuständig für die Bearbeitung von Todesfällen von Einwohner/innen von Oberrohrdorf. Folgende Unterlagen sind (falls vorhanden) der Gemeindekanzlei, nach telefonischer Voranmeldung, mitzubringen:
Folgende Fragen sind mit der Gemeindekanzlei zu klären:
Hier finden Sie hilfreiche Dokumente dazu.
Die Bestattung der Einwohner der Verbandsgemeinden erfolgt unentgeltlich. Für die Bestattungen von Auswärtigen sind die Angehörigen, die eine Bestattung im Friedhof Rohrdorf verlangen, in vollem Umfang kostenpflichtig. Die Höhe der einmaligen Grabgebühr sowie andere anfallende Kosten werden Bestattungs- und Friedhofreglement festgelegt.
Für die unentgeltliche Beisetzung bestehen folgende Möglichkeiten:
Für die Beisetzung gegen Entgelt:
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Die Kosten betragen Fr. 60.- zuzüglich des Portos.
Weitere Informationen erteilen Ihnen die Einwohnerdienste.
Es sind dem Betreibungsbegehren keine Beilagen beizulegen.
Bei Fragen zu verschiedenen Betreibungsformularen oder dem richtigen Vorgehen wenden Sie sich bitte direkt an das Betreibungsamt Bellikon-Remetschwil-Oberrohrdorf.
Forderungs-Betrag in Franken | Gebühr |
bis 100 | Fr. 20.00 |
über 100 bis 500 | Fr. 33.00 |
über 500 bis 1'000 | Fr. 53.00 |
über 1'000 bis 10'000 | Fr. 73.00 |
über 10'000 bis 100'000 | Fr. 103.00 |
über 100'000 bis 1'000'000 | Fr. 203.00 |
über 1'000'000 | Fr. 413.00 |
Auskünfte werden am Schalter nach Vorlage eines Ausweises (und bei Dritten gegen Vorlage eines Interessennachweises) erteilt (Gebühr Fr. 17.00). Schriftliche Auszüge für Dritte können gegen Vorlage eines Interessennachweises ausgestellt werden.
Die Betreibungsregisterauszüge können über den Online-Schalter bestellt werden. Diese werden dann per Post verschickt.
Ruhe bewahren, aber nach dem Grundsatz handeln:
Alarmieren - Retten - Löschen
Alarmieren:
Telefon Nr. 118 an Feuerwehr-Alarmstelle, Ort, genaue Adresse und Namen angeben.
Wo und was brennt. Gefährdete Personen benachrichtigen.
Retten:
Menschen und Tiere retten. Nie ohne Atemschutzgeräte in rauchgefüllte Räume gehen = Erstickungsgefahr.
Löschen:
Wenn möglich.
Brenn- und Cheminéeholz kann bei der Firma Bischofberger-Holz bestellt werden.
Ebenfalls kann in der Landi Oberrohrdorf in Kisten à 30 kg abgepacktes Cheminéeholz bezogen werden.
Das Staatssekretariat für Migration ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Wohnkanton wird zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.
Gesuchsformulare können am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden. Hier wird kurz überprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und wie das weitere Vorgehen ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Bei Fragen können Sie sich auch bei der Gemeindekanzlei melden.
Für die ordentliche Einbürgerung ist die aktuelle Wohngemeinde zuständig.
Wohnsitzvoraussetzungen für Ausländer:
restliche Voraussetzungen:
Vor Einreichung des Gesuches muss der Staatskundetest absolviert und bestanden werden.
Detaillierte Informationen finden Sie im Online-Schalter.
Bei Fragen können Sie sich bei der Gemeindekanzlei melden.
Gegen die Steuerveranlagung kann innert 30 Tagen nach Erhalt zuhanden der Steuerkommission Oberrohrdorf Einsprache erhoben werden (Details siehe Steuerveranlagung). Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Welche Gebühren sind wofür zu entrichten?
Graugut: Sackgebühr oder Containerplombe
Grüngut: Jahresvignette für Container oder Marke für Einzelleerung
Sperrgut: Sperrgutmarke
Alle Gebührenmarken (ausgenommen Kehrichtsäcke) sind bei den Einwohnerdiensten erhältlich oder können im Online-Schalter bestellt werden.
Montag bis Samstag | 07.00 - 20.00 Uhr |
An Sonn- und Feiertagen sind Entsorgungen verboten!
Kostenlos entsorgt werden können: Altglas, Altöle, Aluminium, Weissblechdosen, Haushaltbatterien, Kleider u.a.
Montag bis Samstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstagnachmittag | 14.00 - 19.00 Uhr |
An Sonn- und Feiertagen sind Entsorgungen verboten!
Kostenlos entsorgt werden können: Altglas, Altöle, Aluminium, Weissblechdosen, Haushaltbatterien, Kleider u.a.
Für die Überschreibung von Grundstücken ist immer eine Erbbescheinigung erforderlich. Diese muss beim Bezirksgericht Baden bestellt werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.
Eine Erbbescheinigung kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten (Art. 567 ZGB) ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.
Sofern für ein Bank- oder ein Postkonto eine Vollmacht über den Tod hinaus besteht, ist abzuklären, ob diese von der entsprechenden Bank bzw. Post akzeptiert wird. Wenn dies zutrifft, ist keine Erbbescheinigung erforderlich. Falls offene Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen sind, sind die Banken bzw. die Post teilweise bereit, solche Rechnungen dem Guthaben ohne Vorlegung einer Erbbescheinigung zu belasten. Einige Banken akzeptieren auch ein Erbenverzeichnis, das Sie bei der Gemeindekanzlei beziehen können.
Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Allgemeine Informationen, Merkblätter, Gesuche und Anmeldeformulare können bei der Gemeindezweigstelle SVA oder direkt hier bezogen werden.
31.03. Unselbständig Erwerbende
30.06. Selbständig Erwerbende
Fristerstreckungen können neu auch direkt online beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärung und das Wertschriftenverzeichnis unterschrieben sein müssen und sämtliche relevanten Belege eingereicht werden müssen. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an das Steueramt.
Einfassungen der einzelnen Gräber mit festen Materialien wie Granit, Beton, Kunststein, Eisen usw. sind nicht gestattet.
Auf Wunsch der Angehörigen liefert der Verband gegen Entgelt ein einheitliches Grabkreuz. Dieses kann später durch ein anderes Grabzeichen ersetzt werden. Bei Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab liefert der Verband auf Wunsch der Angehörigen gegen Entgelt eine Grabtafel.
Über die Grabdenkmäler bestehen Vorschriften in Bezug auf Grösse, Material und Gestaltung (Bestattungs- und Friedhofreglement). Entwürfe für Grabzeichen und Grabzeichenänderungen sind vom Ersteller dem Friedhofverband Rohrdorf zum Entscheid vorzulegen. Mit dem Gesuch ist eine Zeichnung im Doppel, Massstab 1:10, mit Bezeichnung des Materials und der Art der Bearbeitung einzureichen.
Grabzeichen auf Erdbestattungsgräbern dürfen frühestens 9 Monate nach der Beisetzung, auf Urnengräbern nach 3 Monaten gesetzt werden.
Die Angehörigen können beim Friedhofverband Rohrdorf einen Grabunterhaltsfonds für die Dauer bzw. Restdauer der Grabesruhe abschliessen. Die Kosten für die jährlich zweimalige Bepflanzung (Frühling und Herbst) und den Unterhalt betragen zur Zeit für die ganze Grabesruhe:
Erdbestattung Reihengrab: Fr. 8'000.-
Urnenbeisetzung Reihengrab: Fr. 7'000.-
Der Unterhalt (jäten, giessen, bepflanzen etc.) wird durch den Werkdienst Oberrohrdorf vorgenommen.
Die Hauptwohnsitzbescheinigung (auch Niederlassungsbescheinigung oder Wohnsitzbescheinigung genannt) enthält nebst den Personalien auch die Angaben, seit wann eine Person in der Gemeinde angemeldet ist und an welcher Adresse diese wohnt.
Wohnsitzbescheinigungen erhalten Sie direkt am Schalter der Einwohnerdienste. Bitte denken Sie daran, dass ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden muss. Die Bescheinigungen können aber auch direkt über den Online-Schalter bestellt werden.
Im Kanton Aargau gilt eine Hundesteuer. Die Periode für die Hundesteuer ist jeweils vom 01.05. bis 30.04. des folgenden Jahres.
Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist eine jährliche Hundetaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Jahr Fr. 120.-. Die Taxe wird jeweils im Monat Mai per Stichtag 30. April erhoben. Das heisst die Hundehalter erhalten dann eine Rechnung.
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann bei der Gemeinde beantragt werden (allerdings nicht im Kombiangebot).
Bitte melden Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen. Die Fotos werden direkt vor Ort erstellt und dann digital in das Antragsformular eingefügt.
Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Die Kosten (inkl. Porto) betragen:
Minderjährige: Fr. 35.- (gültig für 5 Jahre)
Erwachsene: Fr. 70.- (gültig für 10 Jahre)
Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 10 Tage.
Für weitere Informationen:
Ausweiszentrum Aargau
Es stehen Ihnen nachfolgende Ansprechstellen zur Verfügung, welche Ihnen je nach Ihrer Problemstellung weiterhelfen können:
Soziale Dienste Oberrohrdorf
Zuständig für: Anlaufstelle für Erstberatung in Krisensituationen und nötigenfalls Weitervermittlung an geeignete Fachstellen, finanzielle Unterstützung gemäss kantonalen Richtlinien
Gemeinderat (Ressortvorsteher)
Ressort Soziales/Vormundschaft/Arbeitslose
Zuständig für: Sofortmassnahmen bei akuten sozialen Problemen
Interkonfessionelle Eheberatungsstelle des Bezirks Baden
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Tel. 056 222 44 80
Zuständig für: Beratung und Begleitung bei Eheproblemen
Polizei
Zuständig für: Strafanzeigen bei Körperverletzungen und Drohungen
Friedensrichteramt des Kreises Rohrdorf
Zuständig für: Anzeigen bei Tätlichkeiten
Beratungszentrum Bezirk Baden
Zuständig für: Beratung und Unterstützung für Jugendliche und deren Familien bei persönlichen Problemen und Drogenabhängigkeit
Die Kehrichtentsorgung in Oberrohrdorf ist gebührenpflichtig. Für Graugut stehen folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:
17 Liter - Rolle à 10 Säcke | Fr. 10.- |
35 Liter - Rolle à 10 Säcke | Fr. 20.50 |
60 Liter - Rolle à 10 Säcke | Fr. 34.50 |
Die Säcke können beim Volg und der Landi in Oberrohrdorf oder im Coop in Niederrohrdorf bezogen werden.
Die Containerplomben erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten. Eine Containerplombe ist für einen 800 l Container geeignet und kostet Fr. 41.- / Stück. Diese können auch über den Online-Schalter bestellt werden.
Es ist kostengünstiger, wenn gleich beide Ausweisdokumente zusammen (sogenanntes Kombiangebot) bestellt werden. Dafür ist aber ein Besuch im Ausweiszentrum in Aarau nötig, da die Pässe biometisch sind und dafür ein Gesichtsbild sowie Fingerabdrücke aufgenommen werden. Eine Terminanmeldung ist vorgängig zwingend nötig. Die Fotos werden direkt vor Ort aufgenommen.
Kombi (Pass/ID) Erwachsene: Fr. 158.- (gültig für 10 Jahre)
Kombi (Pass/ID) Minderjährige: Fr. 78.- (gültig für 5 Jahre)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gemäss Art. 5 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe, wenn die eigenen Mittel nicht genügen und andere Hilfeleistungen nicht rechtzeitig erhältlich sind oder nicht ausreichen. Sollte das der Fall sein, dann melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Sozialen Diensten. Ihnen wird dann ein Gesuchsformular ausgehändigt. Wenn Sie das Gesuch sorgfältig und vollständig ausgefüllt haben, senden Sie dieses unterzeichnet mit den nötigen Unterlagen (bitte nur Kopien) an die Sozialen Dienste. Bei Vollständigkeit der Unterlagen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, an dem Ihre Situation und mögliche Lösungen besprochen werden. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert und kompetent beraten. Bedenken Sie: die Abklärungen benötigen 2 bis 3 Wochen.
Wenden Sie sich an die Sozialen Dienste. Sie werden von gut ausgebildetem Personal kompetent beraten. Die Besprechungen erfolgen nach telefonischer Vereinbarung und sind kostenlos.
Gemäss der eidg. Tierseuchenverordnung müssen sämtliche neugeborenen Hunde ab 1. Januar 2006 spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Tierarzt nimmt das Einpflanzen des Mikrochips vor und sorgt gleichzeitig für die Registrierung des Hundes auf der zentralen Datenbank. Als Registrierstelle für Hunde aus dem Kanton Aargau wurde die Firma AMICUS in Bern bezeichnet. Weitere Infos finden Sie auf der Website der AMICUS.
Der neue Pass enthält einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert sind.
Mit der Einführung des Passes wurde gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. Eine Bestellung von Pässen bei den Gemeinden ist nicht mehr möglich.
Pässe können beim Ausweiszentrum Aargau, Bleichemattstrasse 1, Aarau, beantragt werden. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist zwingend eine Terminreservation erforderlich (Tel. 062 835 19 28 oder Website Ausweiszentrum Aargau).
Die Kosten (inkl. Porto) betragen:
Pass Erwachsene: Fr. 145.- (gültig für 10 Jahre)
Pass Minderjährige: Fr. 65.- (gültig für 5 Jahre)
In dringenden Situationen, namentlich, wenn
kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Ausweiszentrum Aargau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.
Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mülhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.
Die Kosten für den provisorischen Pass belaufen sich auf Fr. 100.- (egal ob minderjährig oder volljährig). Die Gültigkeitsdauer ist maximal 1 Jahr.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Füllen Sie für die Ausfertigung bzw. Anpassung der provisorischen Steuerrechnung das entsprechende Hilfsformular aus und leiten Sie es dem Steueramt Oberrohrdorf weiter. Das Formular finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.
Füllen Sie bei einem Anspruch auf Rückerstattung der Schulbusabonnementskosten das Rückerstattungsformular im Online-Schalter aus.
Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Webseite des Kantonalen Steueramtes.
Auf der Website des Kantons Aargau finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Die Steuerveranlagungen werden in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, ausnahmsweise falls durch Gesetzte/Verordnung vorgeschrieben, durch die gesamte Steuerkommission vorgenommen. Verzögerungen können vorkommen, wenn die Steuererklärung spät eingereicht wurde oder das Wertschriftenverzeichnis vom Steueramt des Kantons Aargau abgewartet werden muss. Die definitive Steuerrechnung wird mit der Steuerveranlagung versandt.
Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Sie können den Auszug über den Online-Schalter bestellen. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Identitätsausweises auf dem Steueramt abgeholt oder per Post zugestellt werden.
Strafregisterasuszüge können entweder online oder in einer Postfiliale am Schalter bestellt werden.
Auf der Website des Bundes finden Sie alle Informationen zum Strafregisterauszug und können diesen dort gleich bestellen.
Prüfen Sie zuerst das Gerät. Ist der Netzstecker richtig eingesteckt? Ist das Gerät eingeschaltet? Sind die Sicherungen unbeschädigt? Sind die Fi-Schalter in richtiger Position? Haben auch Ihre Nachbarn keinen Strom? Nach diesem Check ist gegebenenfalls die Elektra Oberrohrdorf (Ortsteil Oberrohrdorf, 056 496 25 21) oder das AEW (Ortsteil Staretschwil, 056 648 44 33) anzurufen.
Strom von Liegenschaften im Ortsteil Oberrohrdorf (EOR): ablesung(at)eor.ch, Tel. 056 496 02 71
Strom von Liegenschaften im Ortsteil Staretschwil (AEW): AEW, Tel. 062 834 22 22
Die Spital-, Klinik- bzw. Heimverwaltung besorgt die notwendigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen. Die Anmeldung des Todesfalls beim zuständigen Zivilstandsamt erfolgt autoamtisch durch das Spital. Die Angehörigen müssen sich innert 2 Tagen beim Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person melden. Hier wird dann ein Termin für ein persänliches Gespräch vereinbart. An diesem Gespräch werden alle weiteren Formalitäten besprochen und es wird besprochen, welche weiteren Schritte in die Wege geleitet werden müssen.
Das Bestattungsamt in Oberrohrdorf ist der Gemeindekanzlei angegeliedert. Weitere Informationen finden Sie im Online-Schalter oder auf der Seite des Bestattungsamtes.
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Die Angehörigen müssen sich innert 2 Tagen beim Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person melden. Hier wird dann ein Termin für ein persänliches Gespräch vereinbart. An diesem Gespräch werden alle weiteren Formalitäten besprochen und es wird besprochen, welche weiteren Schritte in die Wege geleitet werden müssen. Die ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Bespechung mitzubringen.
Das Bestattungsamt in Oberrohrdorf ist der Gemeindekanzlei angegeliedert. Weitere Informationen finden Sie im Online-Schalter oder auf der Seite des Bestattungsamtes.
Adressänderung und Umzug
Wer in Oberrohrdorf umzieht, muss dies innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten melden. Die Meldung ist auch notwendig, wenn Sie innerhalb des gleichen Gebäudes umziehen.
Für die Adressänderung benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
Bitte kommen Sie persönlich vorbei oder melden Sie die Adressänderung mit eUmzug.
Ausländische Staatsangehörige
Bitte kommen Sie persönlich vorbei oder melden Sie die Adressänderung mit eUmzug.
Der Wasserzähler wird von Reto Friedli (Brunnenmeister, Tel. 056 485 77 27) abgelesen.
Abmeldung
Ein Wegzug aus Oberrohrdorf ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich zu melden.
Schweizer Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.
Anmeldung in der Gemeinde
Wer neu nach Oberrohrdorf zieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden. Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden.
Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
Bitte kommen Sie persönlich vorbei oder melden Sie den Zuzug mit eUmzug.
Ausländische Staatsangehörige
Bitte kommen Sie persönlich vorbei oder melden Sie den Zuzug mit eUmzug.
Sofern ein Zuzug direkt aus dem Ausland erfolgt, bitten wir um eine vorgängige Kontaktaufnahme mit den Einwohnerdiensten. Allenfalls müssen noch Anmeldeformulare für das Migrationsamt erstellt und unterzeichnet werden.